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NWB EV 6/2018 S. 188

Investmentsteuer – Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a. F. (BFH)

Eine Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a. F. ist auch dann durchzuführen, wenn an einem Spezial-Sondervermögen nur ein Anleger beteiligt ist. Die gesonderte Feststellung wirkt auch in diesem Fall wie eine einheitliche Feststellung gegenüber dem Anleger und dem Spezial-Sondervermögen.

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einem inländischen Spezial-Sondervermögen mit nur einem Anteilsscheininhaber ein Feststellungsverfahren durchzuführen und in welcher Höhe eine auf der Ebene des Spezial-Sondervermögens angefallene entwicklungsabhängige Verwaltungsvergütung („Performance Fee“) als Werbungskosten abziehbar ist.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Für den Fall eines Spezial-Sondervermögens mit nur einem Anleger fehlt es in Bezug auf die Durchführ...

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