Aufwendungen für Unterbringung in Seniorenheim als
außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG
Leitsatz
Im Falle einer Heimunterbringung kann der Tatbestand des § 33 EStG erfüllt sein, wenn der Aufenthalt ausschließlich durch
eine Krankheit veranlasst ist. Eine Unterscheidung zwischen „normalen&” und alterbedingten Erkrankungen ist hierbei nicht
vorzunehmen. Auch häufig im Alter auftretendende Krankheiten können eine krankheitsbedingte Unterbringung rechtfertigen.
Der Aufenthalt in einem Seniorenheim kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit (noch)
nicht gegeben ist.
Der Höhe nach sind Aufwendungen jedoch nicht über den Betrag berücksichtigungsfähig, der rechnerisch auf eine übliche Wohnfläche
in einem Seniorenheim von 30 qm entfällt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GStB 2020 S. 25 Nr. 1 RAAAG-84648
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 19.04.2018 - 11 K 212/17
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