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Kindertagesstätten und ihre umsatzsteuerliche Behandlung
Öffentliche und freie Träger sowie Betriebskindertagesstätten
Die Nachfrage nach Kinderbetreuung ist in den letzten Jahren ungebrochen groß. Darauf reagieren Kommunen, gemeinnützige Träger sowie Privatleute und gründen vermehrt neue Einrichtungen. Dabei werden die angebotenen Betreuungsmodelle immer vielfältiger: von der reinen Vormittagsbetreuung über die Ganztagsbetreuung bzw. die stunden- oder tageweise Betreuung sind je nach Kita fast alle Modelle vorhanden. Mal wird vor Ort gekocht, mal werden Convenience-Produkte erwärmt und wieder andere Einrichtungen arbeiten mit einem Caterer zusammen. Sprachunterricht, Ballettunterricht oder andere Kurse sind in einigen Kitas optional zubuchbar. – Bei dieser Vielzahl von Möglichkeiten rund um die Kita heißt es auch für den steuerlichen Berater, den Überblick zu behalten, wie die jeweilige umsatzsteuerliche Behandlung aussieht.
I. Träger und Entgelte
Bei der Wahl einer passenden Kindertagesstätte ist nicht nur die pädagogische Ausrichtung ein wichtiges Entscheidungskriterium, sondern auch der Träger der Einrichtung. Er hat die Verantwortlichkeit z. B. bezüglich der Fachaufsicht, der pädagogischen Ausrichtung, der Finanzen, des Personals, der Räume und der Ausstattung. Man unterscheidet zwischen öffent...