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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Entschädigung an Pächter
Ein Verpächter, der nach § 9 UStG umsatzsteuerpflichtig verpachtet und mit seinem Pächter eine Verkürzung der Pachtdauer gegen Zahlung einer Entschädigung vereinbart, kann aus der Entschädigung Vorsteuer ziehen, wenn der Pächter eine entsprechende Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis ausstellt.
[i]Veräußerungsabsicht unschädlich Dies gilt auch dann, wenn der Verpächter das Grundstück umsatzsteuerfrei verkaufen will. Entscheidend ist nach dem BFH, dass die Aufhebung des Pachtvertrags noch während des Bestehens des umsatzsteuerpflichtigen Pachtverhältnisses S. 507vereinbart wird. Denn zu diesem Zeitpunkt erzielt der Verpächter ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Erlöse.
[i]Zusammenhang mit den Erlösen Der Vorsteuerabzug hängt davon ab, ob das vom Verpächter gezahlte Entgelt im Zusammenhang mit den umsatzsteuerpflichtigen Pachterlösen oder aber im Zusammenhang m...