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Track 16-17 | Verfahrensrecht: Keine offenbare Unrichtigkeit bei fehlendem Abgleich von Arbeitslohn
Gleicht das Finanzamt den elektronisch übermittelten und der Steuererklärung beigestellten Arbeitslohn generell nicht mit dem vom Steuerpflichtigen in seiner auf Papier abgegebenen Steuererklärung erklärten Arbeitslohn ab und werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen unzutreffend erfasst, liegt darin nach einem aktuellen Urteil des BFH keine offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 129 AO. Seit 2017 ermöglicht allerdings § 175b AO eine Änderung.
Eine interessante verfahrensrechtliche Frage hat jüngst der Bundesfinanzhof geklärt – mit einem guten Ausgang für die Steuerbürger. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist allerdings eine Gesetzesänderung zu beachten. Doch der Reihe nach: Schildern Sie uns doch bitte zunächst den Sachverhalt.
Ein Arbeitnehmer war im Streitjahr zunächst bei der X GmbH und später bei der Y GmbH beschäftigt. Den aus diesen beiden Arbeitsverhältnissen bezogenen Lohn gab er korrekt in seiner Einkommensteuererklärung an. Diese reichte er in Papierform ein. Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid lediglich den L ohn aus dem zweiten Arbeitsverhältnis mit der Y GmbH. Nach Bestandskraft des Bescheid...