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BMF 03.05.2018 IV B 2 - S 1300/08/10027, NWB 22/2018 S. 1586
Lohnsteuer | Behandlung des Arbeitslohns nach DBA
Das BMF hat sein Schreiben v. (BStBl 2014 I S. 1467) zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen überarbeitet. Die Neufassung v. wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst.
Anmerkung:
Auf Antrag des Steuerpflichtigen können die im BMF-Schreiben genannten Regelungen in allen offenen Fällen angewendet werden, sofern gesetzliche Regelungen (z. B. § 50d Abs. 12 EStG, s. Tz. 5.5.5 des Schreibens) dem nicht entgegenstehen.