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Einkommensteuer | Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen
Nach dem wird die beschränkte Einkommensteuerpflicht der von der Deutschen Rentenversicherung Bund in das Ausland (hier: Kanada) gezahlten Renten nicht durch das DBA Kanada 2001 ausgeschlossen. Die in Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA Kanada 2001 vorgenommene Zuordnung des Besteuerungsrechts für Sozialversicherungsrenten an Kanada lässt das in Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA Kanada 2001 vorbehaltene Quellenbesteuerungsrecht Deutschlands unberührt; das zu Art. 18 DBA Kanada 2001 ergangene Protokoll steht dem nicht entgegen.
Mit der vorherrschenden Meinung im Fachschrifttum und der [i]Ritzkat, Beschränkte Steuerpflicht, infoCenter NWB RAAAC-47056 Verwaltungsauffassung legt der BFH Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA Kanada dahingehend aus, dass diese Regelung die deutsche Quellenbesteuerung nach Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA Kanada nicht verdrängt. Der Wortlaut des Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA Kanada könnte auch anders verstanden werden, weil danach Leistungen aufgrund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats, die an eine im anderen Vertrags...