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„Das hat man nun davon ...“
© Gerhard Seybert.de – stock.adobe.comErinnern Sie sich noch an Heinz Erhardt in seiner Paraderolle als
mitfühlender Finanzbeamter Willi Winzig? Weil dieser Mahnungen und
Zahlungsbefehle aus Gutmütigkeit aufschieben ließ, drohte ihm eine Woche vor
seiner Pensionierung ein Disziplinarverfahren. Also mimte er einen Verrückten,
da Unzurechnungsfähigkeit vor einer Kürzung der Pension schützen könne ... und
kletterte plötzlich etliche Stufen auf der Karriereleiter nach oben. Dass es
uneigennützig im Interesse der Steuerpflichtigen streitende Finanzbeamte auch
heute noch gibt, zeigt ein aktueller Fall betreffend einen
Lohnsteuerhaftungsbescheid wegen eines Zeitwertkontos für einen
Gesellschafter-Geschäftsführer. Obwohl BFH und BMF anderer Ansicht sind, hält
der Finanzbeamte an seiner Auffassung fest, u. a. mit dem Hinweis, dass dies
für den Steuerpflichtigen doch von Vorteil sei.
Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorie...