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Arbeitshilfe - Stand: 08.01.2026

Geschenke an Arbeitnehmer sowie Geschenke an Dritte – Übersicht

Rüdiger Happe
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  • Zuwendungen an Arbeitnehmer: Steuerliche Berücksichtigung

  • Zuwendungen an Arbeitnehmer: Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG

  • Zuwendungen an Dritte: Steuerliche Berücksichtigung

  • Zuwendungen an Dritte: Steuerliche Berücksichtigung

Zuwendungen und Geschenke an Arbeitnehmer bleiben als Sachbezüge bis zu 50 € pro Anlass (z. B. Geburtstag oder Betriebsjubiläum) steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Zuwendungen, die diesen Betrag übersteigen müssen grundsätzlich als Arbeitslohn versteuert werden oder können über Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG abgegolten werden, sofern der Geldwert je Zuwendung den Betrag von 10.000 € nicht übersteigt.

Zuwendungen und Geschenke an Dritte sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 50 € nicht übersteigen.

Mit jedem Prüfschema wird Schritt für Schritt jeder Aspekt geprüft, der für die Beurteilung relevant ist, ob und wie eine Zuwendung steuerlich zu berücksichtigen ist.

Dabei werden auch die jeweils maßgeblichen BMF-Schreiben sowie Bestimmungen der LStR und genannt.

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