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Kaufkraftzuschläge: Festlegung aktualisiert
Für 2018 wurden vom Auswärtigen Amt für mehrere Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Mit den Zuschlägen dürfen Firmen Mitarbeitern eine steuerfreie Zahlung zukommen lassen, um höhere Lebenshaltungskosten im Ausland auszugleichen. Änderungen werden je Quartal veröffentlicht.
Vgl. für eine Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge das NWB IAAAG-82159.