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NWB BB 6/2018 S. 164

Datenschutz: Auch Impressum prüfen

Im Rahmen der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es regelmäßig erforderlich, das Impressum durchzusehen und ggf. anzupassen. Beispielsweise kann es notwendig werden, Steuernummern und Berufshaftpflicht-Versicherung anzugeben. Empfehlenswert ist die Prüfung des Impressums durch einen Anwalt. Alternativ können auch sog. Impressum-Generatoren genutzt werden.

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