Frage der Bewertung/Erfassung der privaten Nutzung eines Firmen-Pkw
Leitsatz
1. Da es sich bei der privaten Nutzung des Fahrzeugs um ein Tatbestandsmerkmal des § 6 EStG handelt, kommt die 1%-Regelung
nur zur Anwendung, wenn eine private Nutzung auch tatsächlich stattgefunden hat. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung,
dass ein betriebliches Kraftfahrzeug auch privat genutzt wird, insoweit besteht ein Anscheinsbeweis.
2. Der Stpfl. muss nicht beweisen, dass eine private Nutzung nicht stattgefunden hat. Allerdings ist für eine Erschütterung
des Anscheinsbeweises erforderlich – aber auch ausreichend –, dass von dem Stpfl. ein Sachverhalt dargelegt und im Zweifel
nachgewiesen wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehens
ergibt.
Fundstelle(n): BB 2018 S. 1062 Nr. 19 BB 2018 S. 982 Nr. 18 BBK-Kurznachricht Nr. 18/2018 S. 843 DB 2018 S. 17 Nr. 16 DStZ 2018 S. 358 Nr. 11 EFG 2018 S. 968 Nr. 11 StB 2018 S. 122 Nr. 5 StB 2018 S. 167 Nr. 6 SAAAG-84211
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 21.03.2018 - 7 K 388/17 G,U,F
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