Keine Steuerbefreiung selbstständiger Einkünfte als Erzieher bei Erbringung von Leistungen nach § 35 SGB VIII
Leitsatz
1. Von einer „unmittelbaren” Förderung der Erziehung i. S. v. § 3 Nr. 11 EStG kann nicht gesprochen werden, wenn die Aufnahme
des Kindes oder des Jugendlichen in den Haushalt der Pflegeperson auf Seiten der Pflegeperson als Erwerbstätigkeit anzusehen
ist, wie es bei der Erbringung von Leistungen nach § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) der Fall ist.
2. Die Hilfe nach § 35 SGB VIII ist nicht vergleichbar mit der Hilfe zur Erziehung in der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1699 Nr. 20 MAAAG-84171
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.01.2018 - 9 K 9105/16
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