Umsatzsteuerliche Organschaft: Finanzielle
Eingliederung im Falle einer Mehrheitsbeteiligung ohne Stimmrechtsmehrheit
Leitsatz
Die
für die umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche finanzielle
Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters liegt
auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der
Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person
als alleiniger Geschäftsführer tätig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2018 S. 1317 Nr. 22 DStR 2019 S. 8 Nr. 11 DStRE 2019 S. 443 Nr. 7 EFG 2018 S. 1138 Nr. 13 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 6 KÖSDI 2018 S. 20866 Nr. 8 KÖSDI 2018 S. 21029 Nr. 12 UStB 2018 S. 189 Nr. 7 CAAAG-84170
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 06.02.2018 - 4 K 35/17
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