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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 9 V 11069/17 EFG 2018 S. 1075 Nr. 13

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, AO § 124 Abs. 1 S. 1, AO § 122 Abs. 1 S. 3, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 80

Ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einen Empfangsbevollmächtigten, der zu diesem Zeitpunkt keine Berufszulassung als Steuerberater mehr besitzt

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einen (insoweit) nach den Vorschriften der AO empfangsbevollmächtigten Steuerberater unwirksam ist, weil die Zulassung des Empfangsbevollmächtigten als Steuerberater – ohne Kenntnis des Finanzamtes hiervon – inzwischen aus Altergründen erloschen ist. Insoweit spricht viel für die Auffassung, wonach das Innehaben einer wirksamen Berufszulassung als Steuerberater für das „passive” Entgegennehmen eines Steuerbescheids bei ansonsten wirksamer Empfangsbevollmächtigung durch die Steuerpflichtigen keine Voraussetzung für eine wirksame Bescheidbekanntgabe im Sinne von § 122 Abs. 1 Satz 3 AO ist.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1075 Nr. 13
MAAAG-84158

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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 04.04.2018 - 9 V 11069/17

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