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Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung
Das BMF hat das allgemeine Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Art. 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung bekannt gegeben ( NWB FAAAG-83213). Das BMF führte hierzu u. a. aus:
Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Steuerverwaltung – insbesondere den Finanzämtern – früher oder später in Kontakt, weil sie Steuererklärungen abgeben und Steuern zahlen müssen und Erstattungen oder auch Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die Informationen des Informationsschreibens betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung unmittelbar oder mittelbar anzuwenden ist. Ausgenommen ist die Verarbe...