Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behandlung von Einsprüchen zum Arbeitszimmer
Das BMF hat eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen für ein nicht (nahezu) ausschließlich betrieblich/beruflich genutztes Arbeitszimmer eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge veröffentlicht (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom - 3-S062.5/6 NWB JAAAG-83216). Hierzu wird u. a. weiter ausgeführt:
Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der ESt, gegen gesonderte und einheitliche Feststellungen von Einkünften oder gegen gesonderte Gewinnfeststellungen werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Nichtabziehbarkeit der Aufwendungen für ein nicht ausschließlich oder nicht nahezu ausschließlich für betriebliche oder b...