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Beurteilung einer Planungsrechnung für Zwecke der Unternehmensbewertung
Anforderungen des IDW Praxishinweises 2/2017
Planungsrechnungen bilden für eine Vielzahl unternehmerischer Entscheidungen eine zentrale Grundlage. Daher ist es essenziell, dass die Planungsrechnung als solche belastbar ist und auch die der Planung zugrunde liegenden Annahmen konsistent respektive plausibel sind. Der Erstellungsprozess einer Planungsrechnung erfolgt nicht nach gesetzlichen Vorschriften, somit ist grundsätzlich jedes Unternehmen hinsichtlich der Ausgestaltung der unternehmenseigenen Planung frei. Daher können die Ansätze und die Qualität der Planungsrechnung von Unternehmen zu Unternehmen sowie in Abhängigkeit des Planungsanlasses sehr stark variieren. In der Praxis entstehen regelmäßig Herausforderungen, wenn Planungsrechnungen benötigt werden, die Basis für gesetzlich veranlasste Unternehmensbewertungen darstellen, bspw. im Zusammenhang mit der Ermittlung einer angemessenen Barabfindung an Minderheitsaktionäre im Zuge eines aktienrechtlichen Squeeze Out nach §§ 327a ff. AktG.
Grabe/Vanini, Unternehmensbewertung, Lexikon NWB EAAAD-55380
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