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Abgabenordnung | Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Nach dem begegnet bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln.
Der überzeugend begründete Beschluss des BFH hat eine weit über den Streitfall hinausgehende Bedeutung. Er beeinflusst hoffentlich auch das BVerfG, das noch in diesem Jahr über Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 AO von 0,5 Prozent für jeden Monat für Verzinsungszeiträume nach dem bzw. nach dem verfassungswidrig ist, entscheidet (Az. des BVerfG: 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17; dazu auch Heiden...