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Erbschaftsteuer | Begünstigtes Vermögen bei einer Vermietungsgesellschaft
Mit gleich lautenden Erlassen v. stellt die Finanzverwaltung klar, dass das NWB GAAAG-73186 nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.
Mit Urteil v. - II R 44/15 hatte der BFH entschieden, dass Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte überlässt, nur zum begünstigten Vermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG a. F. gehören, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs [i]Bäuml, NWB 12/2018 S. 753Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten.