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Obacht bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen! – Eingabe der BStBK
[i]NWB 52/2017 S. 3993Nachdem schon der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) Kritik an der Rechtsauffassung des BMF geübt hat, die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle (z. B. Zahlungen mit Geld- oder Kreditkarten) im Kassenbuch stelle einen formellen Mangel dar (s. hierzu NWB 52/2017 S. 3993), hat sich nun die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit einer Eingabe v. an das BMF gewandt. [i]Eingabe der BStBK v. 27.4.2018 Die BStBK regt an, folgende Nichtbeanstandungsregelung und Klarstellung zu treffen:
Insbesondere in den Fällen, in denen eine kurzzeitige gemeinsame Verbuchung und Aufzeichnung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen erfolgt und die unbaren Umsätze nachvollziehbar direkt wieder aus dem Kassenkonto ausgebucht und dem Kassenbuch ausgetragen werden, solle kein formeller Mangel und kein Verstoß gegen die GoBD v. (BStBl 2014 I S. 1450, Rz. 55) vorliegen. Bei der geschilderten Verfahrensweise sei eine genügende Kennzeichnung gegeben. Diese Nichtbeanstandungsregelung soll nur gelten, wenn keine weiteren Mängel hinzutreten.
Zudem sollte klargestellt werden, dass in einem Tagesbericht bzw. Kassenbuch eine zahlungswegunabhängige Aufschlüsselung d...