EComKflAusbV Anlage (zu § 3
Absatz 1)
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | ||
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
1 | Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a) | Online-Vertriebskanäle nach Leistungsumfang, Leistungsfähigkeit,
Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden und auswählen | 16 | |
b) | Nutzerverhalten auswerten und Verbesserungsvorschläge für den
Online-Vertrieb ableiten | ||||
c) | Prozessabläufe analysieren und Konzept für anwenderfreundliche
Benutzeroberfläche weiterentwickeln | ||||
d) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben, insbesondere zu
Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und
Datenschutz, beim Einsatz des Online-Vertriebskanals einhalten | ||||
e) | technische und organisatorische Voraussetzungen und
Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Online-Vertriebskanäle im Zusammenhang
mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen einschätzen und Maßnahmen ableiten | ||||
f) | bei der
Weiterentwicklung und Optimierung der Systeme des Online-Vertriebs mit internen
und externen Dienstleistern kooperieren, Dienstleistungsumfang definieren und
Leistungserbringung kontrollieren | ||||
2 | Waren-
oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a) | Produktdaten zu Waren oder Dienstleistungen beschaffen, ergänzen
und aufbereiten | 16 | |
b) | Produkte
kategorisieren, einstellen und verkaufsfördernd präsentieren | ||||
c) | rechtliche Regelungen, insbesondere zu Informationspflichten,
Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, bei der
Gestaltung des Sortiments einhalten | ||||
d) | Serviceleistungen und Zusatzangebote im Online-Vertriebssystem
hinterlegen und Angebotsregeln festlegen | ||||
e) | Bezahlsysteme auswählen und einsetzen | ||||
f) | Potenziale anderer Vertriebskanäle beurteilen und Möglichkeiten der
Nutzung prüfen | 8 | |||
g) | Testmethoden zur laufenden Optimierung des Nutzungsprozesses
einsetzen und Ergebnisse auswerten | ||||
h) | qualitätssichernde Maßnahmen anwenden | ||||
i) | bei
Preiskalkulationen mitwirken | ||||
j) | Vorschläge für die kunden- und ertragsorientierte Weiterentwicklung
des Sortiments erarbeiten | ||||
3 | Beschaffung unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a) | Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen im Online-Vertriebskanal
ermitteln und Schlussfolgerungen für Beschaffung ableiten | 10 | |
b) | für den
Online-Vertrieb relevante Produktdaten festlegen und deren Bereitstellung
sicherstellen | ||||
c) | Waren-
oder Datenfluss als Händler oder Vermittler sicherstellen, Bestandsführung
unterstützen, Schwachstellen analysieren und Prozesse optimieren | ||||
d) | Absatzzahlen für die Beschaffung aufbereiten | ||||
4 | Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a) | Übersicht der ausgewählten Waren oder Dienstleistungen dem Kunden
oder der Kundin bereitstellen | 17 | |
b) | Kundendaten- und Zahlungsdatenerfassung benutzerfreundlich
gestalten | ||||
c) | Kundendaten und Zahlungsdaten erheben und im System
verarbeiten | ||||
d) | Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsausfällen einsetzen | ||||
e) | Bezahlverfahren kundenbezogen bereitstellen | ||||
f) | Wege der
Übermittlung und Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen auswählen und
dem Kunden oder der Kundin anbieten | ||||
g) | rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, zu allgemeinen
Geschäftsbedingungen und zum Fernabsatz, einhalten | ||||
h) | Vertragsangebot des Kunden oder der Kundin erfassen und Bedingungen
der Vertragserfüllung prüfen | ||||
i) | Auftragsdaten für den Kunden oder die Kundin verständlich
darstellen und für nachfolgende Prozesse bereitstellen | ||||
5 | Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a) | sicherstellen, dass der Kunde oder die Kundin über das
Zustandekommen des Vertrags informiert wird | 4 | |
b) | bei
Störungen der Datenübermittlung für die Vertragserfüllung Maßnahmen
ergreifen | ||||
c) | bei der
Vertragserfüllung entstehende Störungen bearbeiten und dabei die rechtlichen
und betrieblichen Vorgaben einhalten | 8 | |||
d) | waren-
oder dienstleistungsbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren | ||||
6 | Kundenkommunikation gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a) | Kommunikationskanäle auswählen, einsetzen und die Auswahl auf
Grundlage des Kundenverhaltens anpassen | 13 | |
b) | Kundenanliegen aufnehmen und bearbeiten | ||||
c) | rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, bei der
Kundenkommunikation und bei deren Auswertung einhalten | ||||
d) | Schnittstellen von Kommunikationskanälen berücksichtigen | ||||
e) | Kommunikation zielgruppenorientiert, verkaufsfördernd und
situationsgerecht gestalten, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben
auswerten und diese Auswertung bei der Gestaltung und Optimierung des
Sortiments berücksichtigen | ||||
7 | Online-Marketing entwickeln und umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a) | zielgruppen- und produktgruppengerechte Online-Marketingmaßnahmen
entwickeln und dabei insbesondere Neukundengewinnung, Bestandskundenbindung und
Kundenreaktivierung berücksichtigen | 18 | |
b) | Nutzungs- und Kundendaten zum Zweck der zielgerichteten
Werbeansprache über Online-Werbekanäle erheben und verarbeiten sowie
Handlungsvorschläge entwickeln | ||||
c) | Inhalt
für verschiedene Online-Werbekanäle und -formate auswählen und bereitstellen
sowie Umsetzungsvarianten testen und auswerten | ||||
d) | Instrumente des Online-Marketings einsetzen, die Erstellung und
Ausspielung von Werbung organisieren sowie die Platzierung der Online-Werbung
prüfen | ||||
e) | die
Ausgestaltung der Kontaktstrecke von der Werbung bis zum Kauf (Customer
Journey) im Online-Vertriebskanal planen und optimieren | ||||
f) | den
Werbeerfolg unter Kosten-Nutzen-Aspekten messen und Maßnahmen ableiten | ||||
g) | rechtliche Regelungen des Online-Marketings einhalten, insbesondere
zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und
Datenschutz | ||||
h) | Marketingmaßnahmen von Wettbewerbern beobachten und auswerten sowie
Verbesserungsvorschläge für den Betrieb ableiten | ||||
8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a) | Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung analysieren und
Schlussfolgerungen ableiten | 16 | |
b) | Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und
Kontrollprozesse nutzen | ||||
c) | betriebliche, insbesondere nutzungs- und sortimentsbezogene
Kennzahlen zum Online-Vertrieb ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen
ableiten | ||||
d) | Statistiken erstellen und auswerten | ||||
e) | Kundenwertanalysen durchführen und Schlussfolgerungen ableiten | ||||
f) | betriebliche Prozesse, insbesondere bei Online-Vertriebs- und
Kommunikationskanälen sowie bei der Vertragsabwicklung, analysieren,
Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung
mitwirken | ||||
g) | Kennzahlen der waren- oder dienstleistungsbezogenen Reklamationen,
Widerrufe, Rücktritte, Retouren oder Stornierungen sowie daraus folgende
Rückabwicklungen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten |
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | ||
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
1 | Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche
Vorschriften (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a) | wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages
darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und
Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben | während der gesamten Ausbildung | |
b) | den
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen | ||||
c) | arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie
für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten | ||||
d) | Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären | ||||
e) | Chancen
und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und
persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen
weiterentwickeln | ||||
f) | Lern-
und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und
beruflich relevante Informationsquellen nutzen | ||||
g) | berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten
darstellen | ||||
2 | Aufbau
und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a) | die
Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen
Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den
Geschäftsprozessen erläutern | ||
b) | Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu
Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen | ||||
c) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen | ||
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
anwenden | ||||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen
einleiten | ||||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie
Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen | ||||
4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |||
a) | mögliche
Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
Umweltschutz an Beispielen erklären | ||||
b) | für den
Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie-
und Materialverwendung nutzen | ||||
d) | Abfälle
vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen | ||||
5 | Bedeutung und Struktur des E-Commerce (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | a) | die
Funktion des E-Commerce für die Gesamtwirtschaft und für die Gesellschaft
erläutern | 4 | |
b) | Einflüsse der digitalen Infrastruktur, des Geschäftsmodells, der
Vertriebswege und Kommunikationskanäle, der Sortiments- und Preisgestaltung
sowie des Standortes auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt
einschätzen | ||||
c) | rechtliche und technische Entwicklungen verfolgen und Auswirkungen
auf Systeme und Prozesse des Online-Vertriebs ableiten | ||||
d) | bei der
Entwicklung neuer Geschäftsideen mitwirken | ||||
6 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | a) | situationsgerecht und zielorientiert kommunizieren sowie Ergebnisse
dokumentieren | 4 | |
b) | Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreichen
Handelns berücksichtigen | ||||
c) | soziokulturelle Unterschiede im Arbeitsprozess berücksichtigen | ||||
d) | Ursachen
von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung
beitragen | 8 | |||
e) | deutsche
und englische Fachbegriffe anwenden | ||||
f) | im
Ausbildungsbetrieb übliche englischsprachige Informationen auswerten | ||||
g) | Informationen einholen und Auskünfte erteilen, auch in englischer
Sprache | ||||
7 | Projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | a) | Projekte
planen, strukturieren, koordinieren, umsetzen und auswerten | 14 | |
b) | Informations- und Kommunikationsstrukturen für die Projektarbeit
einrichten und nutzen | ||||
c) | Projektabläufe an veränderte Anforderungen anpassen | ||||
d) | Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren und präsentieren sowie
Schlussfolgerungen ableiten |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAG-83688