EComKflAusbV § 2
Abschnitt 1: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAG-83688
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
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