Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - EComKflAusbV)
v. 13.12.2017
(BGBl I S. 3926)
Amtliche Fassung
Änderungsdokumentation: Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – EComKflAusbV) [1] v. (BGBl I S. 3926) ist gemäß ihrem § 16 am 1.8.2018 in Kraft getreten.
Fundstelle(n):
UAAAG-83688
1Amtl. Anm.: Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.