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BBK Nr. 10 vom

Neue Lageberichtsstrenge auch im Mittelstand

Klaus Wiechers

Den ausführlichen Beitragen finden Sie .

Der Lagebericht hat aufgrund seiner Ergänzungs- und Informationsfunktion im Zusammenhang mit dem eigentlichen Jahresabschluss in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung erlangt. Mehrere Gesetzesänderungen und konkretisierende Standards, insbesondere der DRS 20, stellen nunmehr auch an mittelständische Unternehmen hohe Anforderungen. Die Fallstudie verdeutlicht die wesentlichen Berichtspflichten anhand eines Beispielslageberichts aus der Bau-Branche und kommt zu dem Ergebnis:

Trotz diverser Mängel ist der vorliegende Lagebericht mit Blick auf die Größe und Komplexität des Bauunternehmens mit einer Ausnahme akzeptabel und damit im Sinne einer Pflichterfüllung ordnungsgemäß. Zu kritisieren ist die unzureichende Ergebnisprognose für das kommende Geschäftsjahr; sie hat als wesentliche rechnungslegungsbezogene Angabe eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks zur Folge.

Generell bleibt anzumerken, dass unter diversen Rating-Aspekten von Hausbanken, Lieferanten, Großkunden, etc. eine professionelle, adressatengerechte und transparente Berichterstattung auch für mittelständische Unternehmen inzwischen honoriert wird. Mehr denn je ergänzen sich J...

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