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Bewertung und Buchung von Fremdwährungsforderungen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Bewertung und Buchung in der Handelsbilanz
Für die Umrechnung einer Währungsforderung, die durch Lieferung oder Leistung entsteht, ist grundsätzlich der Devisenbriefkurs im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung maßgebend, da davon auszugehen ist, dass die Devisen im Zeitpunkt ihres Zuflusses verkauft und somit zum maßgeblichen Briefkurs in Euro umgetauscht werden.
Da sich der Gesetzgeber nicht zum Umrechnungszeitpunkt im Rahmen der Zugangsbewertung äußert, ist auf die GoB zurückzugreifen. Demzufolge ist die Zugangsbewertung mit dem Umrechnungskurs im Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistungserbringung vorzunehmen:
bei Lieferung mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums,
bei einmaligen Dienstleistungen mit vollständiger Auftragserfüllung,
bei Dauerleistungen ein näher zu bestimmender Zeitraum unter Ansatz eines Durchschnittskurses.
Zum Bilanzstichtag ist eine Umrechnung in Euro zum Devisenkassamittelkurs unter Beachtung des Imparitätsprinzips vorzunehmen, weil der Jahresabschluss in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen ist. Dafür ist ein Vergleich des Kurses zum Bilanzstichtag mit dem Wechselkurs am Entstehungstag der Forderung erforderlic...