Günstigerrechnung des § 10 Abs. 4a EStG: Kürzung des Vorwegabzugs bei einem Steuerpflichtigen, der als Arbeitnehmer gesetzlich
krankenversichert ist und eine Altersrente bezieht
Leitsatz
1. Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen werden nicht „für” die Zukunftssicherung erbracht, wenn der Steuerpflichtige
keinen Vorteil aus den Zahlungen haben kann.
2. Ein Steuerpflichtiger, der neben einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung bezieht, erwirbt dadurch dem Grunde nach Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
als Arbeitnehmer. Folglich hat der Arbeitgeber die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge „für” die Zukunftssicherung
des Steuerpflichtigen geleistet, so dass der Vorwegabzug um den Arbeitgeberanteil zu kürzen ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1030 Nr. 12 EAAAG-83569
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