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FG Köln Urteil v. - 2 K 837/17 EFG 2018 S. 1012 Nr. 12

Gesetze: AO § 124, AO § 87a, AO § 119

Steuerbescheid

Bekanntgabe durcheinfache E-Mail

Leitsatz

Die Bekanntgabe eines Vorsteuervergütungsbescheids mit einfacher E-Mail ist zulässig, sofern der Antragsteller mit dem Antrag eine E-Mail-Adresse zum Zwecke der elektronischen Kommunikation angibt. Ohne Bedeutung ist hierbei, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse im Vorsteuervergütungsverfahren seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben ist.

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1110 Nr. 20
EFG 2018 S. 1012 Nr. 12
IWB-Kurznachricht Nr. 13/2018 S. 493
StB 2018 S. 164 Nr. 6
DAAAG-83539

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FG Köln, Urteil v. 13.12.2017 - 2 K 837/17

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