Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 S. 7 KStG i.d.F. des JStG 2008 und Abkommensrecht
Leitsatz
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 8b Abs. 3 Sätze 4 bis 7 KStG in der Fassung des JStG 2008.
Warenlieferungen können der Regelung des § 8b Abs. 3 S. 7 KStG i.d.F. des JStG 2008 unterfallen.
Einkünftekorrekturen nach § 8b Abs. 3 S. 3 bis 7 KStG i.d.F. des JStG 2008 infolge der Nichtanerkennung von Teilwertabschreibungen
werden nicht durch Art. 9 OECD-Musterabk. vergleichbare Abkommensregelungen gesperrt.
Fundstelle(n): DStZ 2018 S. 482 Nr. 14 EFG 2018 S. 673 Nr. 8 KÖSDI 2018 S. 20782 Nr. 6 LAAAG-83532
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FG Münster, Urteil v. 19.12.2017 - 10 K 3556/13 K,F
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