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Online-Nachricht - Freitag, 11.05.2018

Umsatzsteuer | Keine Anhebung der Kleinunternehmergrenze geplant

Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Kleinunternehmergrenze 17.500 Euro anzuheben. Dies geht aus der schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) v. hervor (BT-Drucks. 19/1908).

Hierzu führt die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht weiter aus:

  • Zur Anzahl der Steuerpflichtigen, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.

  • In den Daten des Statistischen Bundesamtes zur Umsatzsteuerstatistik auf Basis der Veranlagungen sind die Unternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen, stark unterrepräsentiert.

  • Daten zu Kleinunternehmen werden weder bundesweit noch innerhalb der Länder einheitlich erhoben, da aus organisatorischer Sicht und aus Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht alle Kleinunternehmer in den Ländern umsatzsteuerlich registriert werden. Die in der Statistik erfassten Daten umfassen also lediglich die in den Ländern abgegebenen und auch elektronisch erfassten Steuererklärungen.

  • Diese dürften aber die tatsächliche Anzahl der Kleinunternehmen nach § 19 UStG erheblich unterschreiten.

  • Derzeit gibt es keine Überlegungen, die Umsatzgrenze von 17.500 Euro pro Jahr anzupassen.

Quelle: BT-Drucks. 19/1908 v. 27.04.2018, Antwort auf die Frage 6 des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) (il)

Fundstelle(n):
VAAAG-83491