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LAG Düsseldorf 12.04.2018 11 Sa 319/17, NWB 20/2018 S. 1440

Arbeitsverhältnis | Fristlose Kündigung

Außerdienstliches Verhalten kann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn dieses die Eignung bzw. Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers entfallen lässt.

Anmerkung:

Bei der Bewertung des außerdienstlichen Verhaltens, das in einer Straftat besteht, sind die Art und Schwere des Delikts, dessen sich der Arbeitnehmer schuldig gemacht hat, die konkret nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit sowie die Stellung im Betrieb zu berücksichtigen. Das LAG Düsseldorf ist in Anwendung dieser Grundsätze zu dem Ergebnis gelangt, dass die fristlose Kündigung des Klägers unwirksam sei. Zwar habe der im Labor des beklagten Chemieunternehmens beschäftigte Kläger, der wegen des Versuchs eines Sprengstoffvergehens verurteilt worden ist, Zugang zu ge...

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