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BGH 13.03.2018 II ZR 158/16, NWB 20/2018 S. 1438

GmbH | Schadensersatz der Gläubigerin gegen den Liquidator

Ein Liquidator einer GmbH, der bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter eine Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Gläubiger nicht berücksichtigt hat, ist der Gläubigerin unmittelbar zum Ersatz bis zur Höhe der verteilten Beträge verpflichtet, wenn die Gesellschaft bereits im Handelsregister gelöscht ist (§ 268 Abs. 2 Satz 1, § 93 Abs. 5 AktG analog).

Anmerkung:

Es liegen die Voraussetzungen einer analogen Rechtsanwendung vor. Der Liquidator haftet der Gesellschaft gegenüber, wenn er bei der Liquidation gegen seine Pflichten nach § 73 Abs. 1 und 2 GmbHG verstößt (§ 73 Abs. 3 GmbHG). Das GmbHG [i]Grundlagen „Liquidation einer Gesellschaft“ NWB IAAAG-72358 räumt den Gläubigern allerdings nicht das Recht ein, diesen Anspruch unmittelbar im eigenen Namen geltend zu machen, obwohl der Gesetzgeber erkannt hat, dass es notwendig ist, de...

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