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Einkommensteuer | Zum Verbrauch der Erstausbildung bei einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang
Nach dem Urteil des stellt die Ausbildung zum Elektroniker und eine neun Monate nach deren Abschluss begonnene Weiterbildung zum Industriemeister Elektrotechnik keine Ausbildungseinheit dar, wenn der zweite Ausbildungsabschnitt eine berufspraktische Erfahrung nach Abschluss der ersten Ausbildung voraussetzt, die Klammer zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten nicht durch den Anbieter des Ausbildungsgangs, sondern durch das Kind selbst gesetzt wird und es aufgrund objektiver Beweisanzeichen nicht erkennbar ist, dass das in der Zwischenzeit voll erwerbstätige Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat.
Im Streitfall hat die Familienk...