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Zinszusatzreserve
Aufgrund der auf den Kapitalmärkten bestehenden Niedrigzinsphasen wurde eine gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Rückstellung für Lebensversicherungsunternehmen geschaffen, der die Erfüllung der Verpflichtung der Lebensversicherungsunternehmen gegenüber den Kunden gewährleisten soll. Die Zinszusatzreserve ist zu bilden, wenn der Referenzzinssatz (durchschnittliches Zinsniveau der letzten zehn Jahre europäischer Staatsanleihen mit höchster Bonität) die garantierten Zinserträge gegenüber den Kunden unterschreitet. Die Reserve wurde erstmals für 2011 gebildet, da der Referenzzins unter der für frühere Verträge gegebenen Garantie von vier Prozent lag.