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RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom (BGBl. I S. 787) erhalten Versicherte, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder (Kindererziehungszeiten) und damit grundsätzlich höhere Rentenleistungen.
Ab dem wurde für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung angerechnet (Mütterrente). Bislang wurde ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Für nach 1992 geborene Kinder werden weiterhin drei Jahre angerechnet.
Darüber hinaus wurde mit dem Gesetz eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte eingeführt (Rente mit 63, Rente für besonders langjährig Versicherte).
Weitere Regelungen des Gesetzes betreffen u. a. Maßnahmen zur besseren Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos sowie Verbesserungen des arbeitsrechtlichen Rahmens zur Beschäftigung Älterer.