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Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/138/EG (ABl. L 335 vom ) wurde das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zum außer Kraft gesetzt und durch ein neues Gesetz ersetzt (Artikel 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom [BGBl. I S. 434]), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2553). Dadurch sind bisherige im VAG enthaltene Verordnungsermächtigungen außer Kraft getreten und neue Rechtsverordnungen wurden erlassen. Hierzu zählt auch die Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung – PFAV) vom (BGBl. I S. 842), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom (BGBl. 2024 I Nr. 250).
Mit der PFAV wurden nun die Regelungen der bisherigen fünf Verordnungen
Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung vom (BGBl. I S. 4180), zuletzt geändert durch Artikel 13 Absatz 15 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1102), aufgehoben durch Artikel 1 der Verordnung zur Aufhebung der Verordnungen nach dem...