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OFD Kiel 27.06.1989 S 2144 B St 113

Einkommensteuer; | Pauschalierung von Betriebsausgaben (§ 4 EStG)

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus bestimmten, in der Vfg. v. - S 2161 A - St 11/110 genannten nebenberuflichen selbständigen Tätigkeiten ist aus Vereinfachungsgründen und im Interesse der Gleichbehandlung zugelassen, daß ohne Einzelnachweis 25 v.H. der Einnahmen, höchstens jedoch 1 200 DM jährlich, als Betriebsausgaben anerkannt werden. Diese Regelung kann nicht uneingeschränkt angewendet werden, wenn die nichtselbständige Tätigkeit im Hauptberuf und die selbständige Nebentätigkeit eng ineinandergreifen - z.B. ein Arzt im Angestellten- oder Beamtenverhältnis erzielt Nebeneinkünfte aus einer Gutachtertätigkeit, aus einer Vortragstätigkeit - und zahlreiche Aufwendungen erheblichen Umfangs anfallen, die beide Einkunftsarten betreffen. Denn wie der BFH in einem ähnlich gelagerten ...

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