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BÜRO Nr. 5 vom Seite 14

Schlechtleistung: Wenn eine Kaufsache mangelhaft ist

Studienrat Dipl.-Hdl. Jörg Bensch; Solingen

Sicher haben Sie schon einmal eine Sache gekauft, an der später ein Mangel auftrat. Und vielleicht haben Sie dann versucht, diese Sache umzutauschen. Nicht selten ergeben sich dabei in der Praxis Probleme. Zum Beispiel, weil der Verkäufer einen Umtausch verweigert. Viele Käufer kennen leider ihre Rechte nicht, denn sonst könnten sie bei derartigen Problemen dem Verkäufer sicherer entgegentreten. Sie wüssten dann beispielsweise, dass es sich gar nicht um einen Umtausch handelt, den sie vornehmen möchten. Welche Rechte Sie genau als Käufer haben, lernen Sie im nachfolgenden Beitrag.

Abschluss eines Kaufvertrags und rechtliche Folgen

Kaufverträge können bis auf wenige Ausnahmen mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werden (Formfreiheit). Durch den Abschluss ergeben sich für beide Vertragspartner Rechte und Pflichten. Haben die Vertragspartner keine einzelvertraglichen Regelungen festgelegt, gelten die grundsätzlichen Regelungen des BGB. So reicht es zum Abschluss eines Kaufvertrags aus, dass die Vertragsparteien sich über die Kaufsache (Art und Menge) sowie deren Preis einigen.

Insbesondere, wenn zwischen den Vertragspartnern einzelvertragliche Regelungen getroff...