Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.
Entscheidung
Leitsatz: Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren.
Sachverhalt
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin führen vor dem Amtsgericht – Familiengericht – ein Verfahren zur Regelung des Aufenthaltes ihres gemeinsamen Kindes. Dem Antragsteller ist auf seinen Antrag hin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der RAin bewilligt worden.
Fragen hierzu
Nach welchen Vorschriften kann einer Partei Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden?
Aus welchem Gesetz ergeben sich die Verfahrenswerte in Familiensachen?
Wie hoch ist der Verfahrenswert für das Verfahren auf Regelung des Aufenthaltes eines Kindes?
Antworten
Da gem. § 76 FamFG auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe die Vorschrift...