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Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung – Kürzung der Gewinnübertragung nach § 6b EStG
Anmerkungen zum
Die Übertragung von stillen Reserven im Rahmen einer Rücklage nach § 6b EStG kann vom Stpfl. gem. Abs. 10 der Vorschrift auch bei Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden. Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit einer Beteiligung, deren Buchwert durch eine Teilwertabschreibung in den Vorjahren gemindert wurde, und wie stellt sich in der Folge der Einfluss der Teilwertabschreibung auf den Veräußerungsgewinn und die Übertragbarkeit im Rahmen einer § 6b-Rücklage des Stpfl. dar? Neben der Klärung dieser zentralen Fragen nahm der IV. Senat Stellung zu der Frage, welche Auswirkungen die Wahl der Kapitalherabsetzung i. S. der §§ 58 GmbHG auf die steuerrechtliche Handhabung haben kann.
Veräußert eine Personengesellschaft ihren Anteil an einer Kapitalgesellschaft an ihre Schwestergesellschaft (ebenfalls Personengesellschaft), so kann der Veräußerungsgewinn in eine § 6b-Rücklage eingestellt werden, soweit an beiden Schwestergesellschaften dieselben natürlichen Personen beteiligt sind.
Eine auf die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft vorgenommene Teilwertabsch...