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Einkommensteuer | Neues Vordruckmuster nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Das BMF hat ein neues Vordruckmuster für die Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2018 bekannt gegeben ( NWB SAAAG-81068).
Hintergrund: Nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG hat der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung
bei erstmaligem Bezug von Leistungen,
in den Fällen der steuerschädlichen Verwendung nach § 93 EStG sowie
bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen
dem Stpfl. nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen i. S. des § 22 Nr. 5 Satz 1 bis 3 EStG jeweils gesondert mitzuteilen. Das gilt auch für die Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrag...