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StuB 9/2018 S. 342

Einkommensteuer | Neues Vordruckmuster nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Das BMF hat ein neues Vordruckmuster für die Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2018 bekannt gegeben (-b/07/10002 :018 NWB SAAAG-81068).

Hintergrund: Nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG hat der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung

  • bei erstmaligem Bezug von Leistungen,

  • in den Fällen der steuerschädlichen Verwendung nach § 93 EStG sowie

  • bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen

dem Stpfl. nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen i. S. des § 22 Nr. 5 Satz 1 bis 3 EStG jeweils gesondert mitzuteilen. Das gilt auch für die Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrag...

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