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Beratungsvergütung für Testamentsentwurf
Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist gem. NWB LAAAG-79998 als Beratung (§ 34 RVG) zu vergüten. Der Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt.
(1) Die Geschäftsgebühr (§ 2 Abs. 2 RVG i. V. mit Vorbem 2.3 Abs. 3 VV RVG) ist in dem die außergerichtliche Vertretung des Mandanten betreffenden Abschnitt des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Eine Vertretung ist eine nach außen gerichtete T...