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FG Münster 01.02.2018 1 K 2943/16 L, KSR 5/2018 S. 12
Übernahme von Beiträgen angestellter Rechtsanwälte
Übernimmt die Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach, fällt hierfür nach Ansicht des FG Münster Lohnsteuer an.