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Online-Nachricht - Mittwoch, 02.05.2018

Verfahrensrecht | Behandlung von Einsprüchen zum Arbeitszimmer (BMF)

Das BMF hat eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen für ein nicht (nahezu) ausschließlich betrieblich/beruflich genutztes Arbeitszimmer eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge veröffentlicht (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. - 3-S062.5/6).

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der ESt, gegen gesonderte und einheitliche Feststellungen von Einkünften oder gegen gesonderte Gewinnfeststellungen werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Nichtabziehbarkeit der Aufwendungen für ein nicht ausschließlich oder nicht nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutztes häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b oder § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG) sei einfachgesetzlich fraglich oder verstoße gegen das Grundgesetz.

Entsprechendes gilt für am anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung, einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften oder einer gesonderten Gewinnfeststellung.

Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.

Hinweis:

Der Volltext der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
IAAAG-82198