Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Frankfurt/M 15.02.2018 3 U 176/15, NWB 19/2018 S. 1364

GbR | Auseinandersetzung nach Auflösung

Nach Beendigung einer Anwalts-GbR steht dem einzelnen Gesellschafter für zurückliegende Zeiträume kein vertraglicher Anspruch auf seinen Gewinnanteil mehr zu, sondern nur noch ein Anspruch auf seinen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn sich die Auseinandersetzung wegen der Unnachgiebigkeit der Gesellschafter hinauszögert. [i]infoCenter „Beendigung der GbR“ NWB IAAAD-52256

Anmerkung:

Mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer aus zwei Personen bestehenden GbR endet die Gesellschaft. Ein nachträgliches Auswechseln des ausgeschiedenen Gesellschafters gegen einen neu eintretenden Gesellschafter ist nicht möglich. Ein solcher Gesellschafterwechsel bedarf vielmehr einer GbR-Neugründung. Enthält der Gesellschaftsvertrag hingegen eine Fortsetzungsklausel, erwirbt de...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen