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Abgabenordnung | Zur rückwirkenden Entstehung von Säumniszuschlägen bei erfolgreicher Anfechtung
Mit hat der BFH dargelegt, ob nach einer erfolgreichen Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz durch den Insolvenzverwalter und Rückzahlung des bereits gezahlten Steuerbetrags rückwirkend Säumniszuschläge entstehen. Der BFH hat klargestellt, dass zwischen dem Tatbestand, der auslösend für das Entstehen S. 1362der Säumniszuschläge nach § 240 AO ist, und dem Bestand der Steuerschuld unterschieden werden muss. Bezüglich der Steuerschuld führt die Zahlung regelmäßig zum Erlöschen und damit zur Beendigung des Steuerschuldverhältnisses. Bei Steuerfälligkeiten, die in die insolvenzreife Zeit fallen, bleibt dieses Steuerschuldverhältnis selbst bei fristgerechter Zahlung wegen der gesetzlichen Möglichkeit der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter zu...