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Körperschaftsteuer | Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustabzugsbeschränkung gem. § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG
Das FG Hamburg hatte mit Beschluss v. - 2 K 245/17 NWB MAAAG-60376 dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 8c Satz 2 KStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) verfassungswidrig ist. Im Anschluss daran hat das FG Hamburg wegen jener Verfassungsfrage nunmehr mit Beschluss v. auch vorläufigen Rechtsschutz gewährt.