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Manipulation, Manipulationsverdacht und Manipulationsgefahr bei Registrierkassen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]BFH, Beschluss v. 23.2.2018 - X B 65/17 NWB HAAAG-78209 Für den Steuerpflichtigen kann die bloße Manipulationsmöglichkeit der elektronischen Kasse ein Problem werden, wenn das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung davon abhängig macht, dass Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. [i]Reckendorf, Kassenführung und Registrierkassen im Spiegel der Rechtsprechung: Rückkehr zur Normalität?, BBK 9/2018 S. 420, in diesem Heft Aus dem aktuellen Beschluss X B 65/17 des BFH wird deutlich, dass die Frage des Ausschlusses einer Manipulationsmöglichkeit höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.
Zwar beschäftigt sich der BFH vorrangig mit der Entlastungsmöglichkeit für den Steuerpflichtigen durch Nachweis des Ausschlusses einer Manipulationsmöglichkeit, wenn die Programmierprotokolle fehlen.
Der BFH-Beschluss macht aber zugleich deutlich, dass die Frage der Beweislast und Beweisführung noch nicht geklärt ist, wenn lediglich eine Manipulationssoftware installiert, aber nicht verwendet worden ist, und wenn es um die Frage des Manipulationsschutzes geht.
Diese Fragen müssten vom Gesetzgeber beantwortet werden und nicht von der Finanzverwaltung.
Die Neuregelung ab VZ 2020 wird zwar die Zahl der problematischen Fälle mindern, nicht aber das Grundproblem lösen, weil für kritische ...