Da das (alte) InvStG Fonds gegenüber dem Anteilsinhaber als transparent wertet, finden die Grundsätze des § 8b Abs. 8 KStG
auch für entsprechende durch einen Fonds gehaltene Anteile Anwendung.
Die durch § 36 Abs. 4 GewStG i.d.F. des UntStFG rückwirkend ab dem angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen
bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Regelung
findet keine Anwendung.
Das gilt auch für die Hinzurechnung derjenigen Gewinnanteile aus Auslandsbeteiligungen, die über Wertpapiersondervermögen
bezogen werden.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1041 Nr. 12 IWB-Kurznachricht Nr. 16/2018 S. 610 OAAAG-82050
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 25.01.2018 - 6 K 145/16