Lohnsteuerhaftung - Lohnzufluss bei vom Arbeitgeber eingeräumter Möglichkeit der vergünstigten Nutzung von Fitnessstudios
Leitsatz
Die Möglichkeit der Nutzung eines Fitnessstudios beinhaltet dem Grunde nach einen geltwerten Vorteil.
Bietet ein Unternehmen seinen ArbN die Möglichkeit, gegen einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag in einem Fitness-Studio zu
trainieren, liegt ein geltwerter Vorteil in Form eines Sachbezugs vor.
Dieser geldwerte Vorteil fließt den teilnehmenden ArbN monatlich zu, sofern sie keinen über die Dauer eines Monats hinausgehenden
unentziehbaren Anspruch zur Nutzung des Studios haben.
Auf die Dauer der vom ArbG gegenüber dem Anbieter der Trainingsmöglichkeit eingegangenen Vertragsbindung kommt es für die
Beurteilung des Zuflusses beim Arbeitnehmer nicht an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 6 Nr. 45 DStRE 2018 S. 1411 Nr. 23 EFG 2018 S. 942 Nr. 11 GStB 2018 S. 232 Nr. 7 KÖSDI 2018 S. 20817 Nr. 7 OAAAG-82037
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 13.03.2018 - 14 K 204/16
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